Hundefreilauf Flensburg e.V.

Platzordnung

Tobende

 

Zur Einhaltung der Platzordnung sind alle Vereinsmitglieder und alle Gäste verpflichtet.

  1. Allgemeines

    • Das Füttern von fremden Hunden ist untersagt.

    • Ball-/Beutespiele" mit den Hunden sind nur nach Rücksprache mit den anderen Hundehaltern zulässig.

    • Das Freilaufenlassen der Hunde ist nur unter Anwesenheit und Beaufsichtigung des Hundebesitzers gestattet. Der Hund ist nicht allein auf dem Gelände zurückzulassen.

    • Das „Mobben" und „Aufreiten" von anderen Hunden ist vom jeweiligen Besitzer zu unterbinden.

    • Das Buddeln auf den organisierten Flächen und Wegen ist untersagt. Löcher sind vom Hundebesitzer zu beseitigen.

    • Hunde sind am Markieren der Agility-Geräte, Wasserkübel, Gartenmöbel etc. zu hindern.

    • Verunreinigungen (Kotabsatz) des Freilaufgeländes durch den Hund sind vom Hundebesitzer unaufgefordert zu beseitigen. Gerät dazu ist auf dem Platz vorhanden.

    • Mitglieder und Tagesgäste haben auf dem gesamten Gelände für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und alle Abfälle in den dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen.

    • Jeder Hundebesitzer haftet persönlich für Personen- und Sachschäden, die sein Hund verursacht. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht und auf Anforderung nachzuweisen. Eltern haften für ihre Kinder! Mitglieder haften für ihre Gäste!

  1. Gesundheit – Läufigkeit

    • Der Besuch des Hundefreilaufs mit kranken oder krankheitsverdächtigen Hunden ist verboten.

    • Beim Besuch des Hundefreilaufs mit läufigen Hündinnen ist besonderen Aufsichtspflichten nachzukommen. Es sind in jedem Fall Absprachen mit anderen anwesenden Mitgliedern / Gästen zu treffen.

    • Jeder Hund muss geimpft, entwurmt und im Rudel/in der Hundegruppe sozial verträglich sein. Der Hund muss über Grundgehorsam verfügen und von seinem Besitzer abrufbar sein.

  2. Hilfmittel – Aggressives Verhalten

    • Die Benutzung von für den Hund schmerzhaften oder stark unangenehmen sogenannten Erziehungshilfen, wie z.B. Stachel- oder Stromhalsbänder, sowie starkes unter Druck setzen des Hundes, wird auf dem Gelände nicht geduldet.

    • Gefährliche Hunde sowie bissige/aggressive Hunde müssen auf dem Gelände einen geschlossenen, beißsicheren Maulkorb tragen, der ihnen das Hecheln und Saufen ermöglicht. (Bei Anwesenheit eines solchen Hundes während der Öffnungszeiten ist im Eingangsbereich des Freilaufes zur Information der Tagesgäste ein gesonderter Hinweis anzubringen „Hund mit Maulkorb anwesend")

    • Aggressives Verhalten des Hundeführers gegenüber seinem Hund (z.B. Schlagen, Schütteln, Treten u.ä.), einem fremden Hund oder Personen führt zum sofortigen Platzverweis.

  3. Training

    • Findet ein Training auf dem Freilaufgelände statt, so ist dieses nicht zu stören. Die Nutzungsdauer des Trainingsplatzes sollte sich in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bewegen.

    • Das Training an den Agility- und Breitensportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr! Bei Schäden an den Geräten haftet der jeweilige Nutzer.

    • Gewerblichen Hundetrainern ist die Ausübung ihres Gewerbes auf dem Freilaufgeländes untersagt. Ausgenommen sind Trainer und Ausbilder, die vom Vorstand des Hundefreilaufes beauftragt worden sind.

  4. Vereinsmitglieder

    • Der Hundefreilauf ist allen Vereinsmitgliedern frei zugänglich.

    • Die Vereinsmitglieder tragen Sorge dafür, dass der an sie ausgegebene Schlüssel für das Gelände sicher verwahrt wird und nicht in die Hände von Dritten gelangt. Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für eine neue Schließanlage zu tragen.

    • Jedes Vereinsmitglied ist verantwortlich dafür, dass das Gelände beim Verlassen verschlossen wird.

    • Jedes Mitglied darf, nach schriftlicher Genehmigung des Vorstandes, in einem angemessenen Rahmen einen Gast bzw. Gasthund mit auf das Freilaufgelände bringen. Bei regelmäßigen Besuchen jedoch sind diese als Tagesgäste zahlungspflichtig oder als Mitglied anzumelden. – Treffen von externen Vereinen sowie Interessengemeinschaften o.Ä. auf dem Freilaufgelände bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vorstand.

  5. Foto – Film

    • Das Filmen und Fotografieren von Mitgliedern/Tagesgästen mit deren Hunden sowie die Publikation von Film- und Bildmaterial ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.

    • Dem Hundefreilauf Flensburg e.V. wird die Nutzung von Bild unf Tonaufnahmen auf deren eigenen Veröffentlichungsmedien gestattet.

 

Den Anweisungen des Vereinsvorstandes/der Aufsichtsperson ist unbedingt Folge zu leisten.


Stand: 01.07.2014

Hundefreilauf Flensburg e.V.
- Der Vorstand –